Skifahren im Kleinwalsertal während Corona

Die wunderschöne Ski-Zeit des Jahres ist angebrochen: Skifahren war letztes Jahr nur schwer möglich, alle Pisten waren gesperrt, die Lifte standen still. Umso mehr freut es, dass nun im wunderschönen Skiort Kleinwalsertal dies wieder möglich ist.
Das Kleinwalsertal ist im Übrigen kein Hochrisikogebiet, es ist auch von der Einreiseverordnung ausgenommen. Hier kann man also getrost einen großartigen Familienurlaub auf den Skiern planen. Jedoch gibt es einiges zu beachten, wenn Sie keine teuren Überraschungen erleben wollen.
Die ab März geplanten Strafen sind in Österreich hoch, mit 600-3.600 EUR können Impfgegner rechnen, die ohne Impfnachweis im Skigebiet erwischt werden.

Das Kleinwalsertal gilt in Österreich als schneesicher. Es gehört zum österreichischen Bundesland Vorarlberg. Mit den abwechslungsreichen 130 schneesichere Pistenkilometern kommt jeder auf seine Kosten. Das Kleinwalsertal / Gemeinde Mittelberg ist laut einer neuen Einstufung durch das deutsche Auswärtige Amt kein Hochrisikogebiet. Demzufolge haben Urlauber nach Rückkehr auch keine Registrierungs- oder Quarantänepflicht zu befürchten. Welche Corona-Konzepte gibt es im Kleinwalsertal?Im Kleinwalsertal findet ein Corona Konzept Anwendung, dem die Initiatoren den Namen „Sorgsam – Sicher – Sanft“ gegeben haben. Doch was hat es mit diesem Begriff auf sich?

Was sollten Sie beachten?

Einen Skipass kann man als Erwachsener nur mit 2G (geimpft oder genesen-Status) erwerben. Kinder im Alter von 12-15, die noch keine Impfung nachweisen können, sind von der 2-G Regelung ausgenommen, müssen sich jedoch testen lassen. Dies ist durch den sogenannten “ Holiday-Ninja-Pass“ geregelt. Die Voraussetzungen sind serielle Testungen, davon mindestens 2 PCR-Tests. Wenn 5 Tage lang ein negativer Test vorhanden ist, gelten die Kinder den Erwachsenen mit 2G als gleichgestellt. Wichtig ist, dass die Testnachweise stets vorgezeigt werden können, nehmen Sie diese also bitte stets mit auf die Piste. Die Gültigkeitsdauer beträgt für Antigentests 48 Stunden, PCR-Tests sind sogar 72 Stunden gültig.
Eine Einreise ohne den Ninja-Pass ist nicht möglich.

Anbei der Download -Link:https://info.bmlrt.gv.at/dam/jcr:a358bee7-3e1d-481f-9147-6bad3feb9b4a/Holiday_Ninja_Pass_DT_barrierefrei.pdf.

 

Eine tolle Idee der österreichischen Gemeinde!

Kinder unter 12, brauchen im Gegensatz zu den Kindern ab 12 keinen Coronatest und sind von der 2-G-Regelung ebenfalls ausgenommen.

Wo müssen Masken getragen werden und welche?

Im Ski-Lift, muss die FFP2-Maske getragen werden. Sie sollten sich unbedingt auf strenge Kontrollen einstellen. Zu beachten ist, dass auch im Außenbereich eine Maske zu tragen ist, wenn der Mindestabstand, der 2 Meter beträgt, nicht eingehalten werden kann.

FFP2-Masken müssen alle Personen ab 14 Jahren tragen, Kinder von 6 bis 14 dürfen auch eine normale Maske tragen, Kinder unter 6 sind von der Maskenpflicht befreit.

Restaurants & Après-Ski

Auch in Restaurants und Après-Ski Bereich gilt, dass eine Ausweiskontrolle mit 2G-Regel (Geimpft oder Genesen) stattfindet. Die Registrierung findet am Tisch statt. In allen Bereichen der Restaurants muss die FFP 3-Maske getragen werden, lediglich am Tisch ist es erlaubt, diese abzunehmen.

Wenn man all diese Regeln beachtet, steht einem super Ski-Urlaub nichts im Wege.

Laut Angabe auf der Webseite der Region Kleinwalsertal ist es möglich, dass ab dem 19.02.2022 Lockerungen gelten, dies ist allerdings noch nicht endgültig entschieden worden, es empfiehlt sich daher, dass Sie sich vor Anreise informieren.

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