Urlaubsflug verspätet – wann gibt’s eine Entschädigung?

Airlines wollen den bestmöglichen Service bieten, und zwar auf Geschäftsflügen wie auch auf Urlaubsflügen. In der Regel setzen sich Airlines dafür ein, dass jeder Passagier auf seinen Flügen sein Ziel so sicher und komfortabel wie möglich erreicht – und zwar rechtzeitig. Sollte nämlich auf dem Weg in den Urlaub etwas schiefgehen und Sie Ihren Anschlussflug aufgrund von Umständen verpassen, auf die Sie keinen Einfluss haben, können Sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte, möglicherweise Ansprüche geltend machen. 

Die Zahlung dieser Ansprüche möchten die Airlines natürlich tunlichst vermeiden, bisweilen auch mit fragwürdigen Mitteln. Die Verordnung ist bereits am 1. November 2004 in Kraft getreten und seitdem eine der meist umstrittenen Regelungen im europäischen Reiserecht. In diesem Artikel wird erläutert, wie Sie einen solchen Anspruch nach EU-Recht geltend machen können und warum Plattformen wie www.flugrecht.de dabei so hilfreich sind.

Wann haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen?

In der Europäischen Union müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen die Fluggäste gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 entschädigen. Passagiere von Flügen, die von Fluggesellschaften in der Europäischen Union durchgeführt werden, haben durch sie das Recht, eine Entschädigung zu verlangen, wenn ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde. Jedoch nur, sofern dies nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.

Urlaubsflüge werden übrigens genauso entschädigt wie andere private oder gar geschäftliche Flüge. Lediglich, wenn es sich um eine Pauschalreise handelt, könnte es sein, dass sich der unmittelbare Anspruch gegen das Reisebüro und nicht die Fluggesellschaft richtet.

Kann meine Fluggesellschaft meinen Entschädigungsanspruch ablehnen?

Ja, die Fluggesellschaft kann den Antrag auf Entschädigung auch ablehnen. Falls dies der Fall ist, können Sie trotzdem noch versuchen Ihre Forderung über ein Forderungsmanagement wie Flugrecht.de zu erhalten. Ansonsten bleibt nur der Klageweg. Dies kann hohe Kosten verursachen, daher springt der Anbieter auch hier ein und übernimmt die Finanzierung. Den Verbrauchern entstehen also keine Kosten, egal wie lange das Verfahren dauert oder ob der Prozess verloren wird. Im Erfolgsfall erhält das Forderungsmanagement eine Provision aus der Entschädigung. Für den Kunden bleibt der Dienst jedoch immer kostenfrei.

Wie viel Zeit vergeht von der Einreichung meiner Forderung bis zur Auszahlung?

Für Fluggastentschädigungs-Dienstleister gibt es zwei unterschiedliche Modelle. Entweder wird den Kunden die Forderung komplett abgekauft oder das Unternehmen übernimmt das Inkasso. Entscheidet man sich gegen den Verlauf und dafür, das Geld eintreiben zu lassen, dauert das in aller Regel ein wenig länger, dafür bezahlt man aber meist eine niedrigere Provision. Der Zeitraum von der Beantragung bis zur Auszahlung der Entschädigung beträgt zumeist 6-8 Wochen, in Einzelfällen aber auch deutlich länger.

Warum die meisten Fluggäste nie eine Forderung einreichen

Während viele Menschen ihre Rechte kennen, wenn sie in den Urlaub oder zu einem Geschäftstermin reisen, wissen nur wenige, wie die Fluggastrechte in der EU im Einzelnen geregelt sind und was sie zu erwarten haben, wenn sie wegen Verspätung, Annullierung oder Überbuchung von Flügen, verpassten Anschlüssen, Gepäckverlust oder -beschädigung usw. Ansprüche geltend machen müssen. 

Untersuchungen haben ergeben, dass lediglich 1-2 % der Passagiere, die von Ausfällen und Verspätungen betroffen sind, ihre Entschädigung einfordern. Das ist eine Überraschung, angesichts der Tatsache, dass die Entschädigung pauschal bis zu 600 Euro betragen kann.

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